Seminarinhalte:
Erstunterweisung nach DGUV R 100 - 500 P.3.2 u. DGUV V 1 § 4
Hydraulikbagger u. Radlader
Theoretische Ausbildung
• Rechtliche Grundlagen
• Eignung und Ausbildung
• Anforderungen an den Maschinenführer
• Berufsgenossenschaftliche Regel DGUV R 100 -500 P.3.2
• Verantwortung, Fahrlässigkeit, Rechtsfolgen
• Generelle Voraussetzungen (geprüfte Geräte)
• Aufbau Bagger, Radlader, Sicherheitseinrichtungen
• Sicherer Einsatz, physikalische Grundlagen (z.B. Standsicherheit)
• Arbeiten mit dem Hydraulikbagger, Radlader
• Arbeiten im Bereich von Erd- u. Hochspannungsleitungen
• Anbaugeräte
• Transportarbeiten mit dem Hydraulikbagger, Radlader
• Verladen und Sichern von Baumaschinen
• Voraussetzung für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr
• Fahrauftrag, Bedienungsanleitung und Betriebsanweisung
• Persönliche Schutzausrüstung
• Sicherheitseinrichtungen, Verkehrswege
• schriftliche Prüfung (Multiple-Choise-Verfahren)
Alle Punkte werden in einer leicht verständlichen Weise anhand von Modellen, Arbeitsblättern und
verschiedenen Medien erarbeitet.
Praktische Ausbildung (Arbeiten nach Gegebenheit vor Ort)
• Einweisung am Bagger / Radlader
• Wartungsarbeiten lt. Bedienungsanleitung
• Fahrübungen
• Wechseln der Anbaugeräte
• Grabarbeiten
• Verladen von Erdreich
• Planierarbeiten
• Transportarbeiten auf der Baustelle
• Arbeiten mit Palettengabel
• Außerbetriebnahme der Baumaschine
• Praktische Prüfung
Teilnahmevoraussetzungen:
Mindestalter 18 Jahre, geistige und körperliche Eignung,
eventuell festzustellen durch eine arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung
„G25 Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“.
Die Teilnehmer haben gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.
Von den ausgewählten Personen werden insbesondere folgende Voraussetzungen erwartet:
− das Verständnis für technische und physikalische Zusammenhänge,
− die Fähigkeit, Signale erlernen, umsetzen und anwenden zu können,
− die Eigenschaft, zuverlässig, verantwortungsbewusst und umsichtig zu handeln
Inkl. Arbeitsmappe für jeden Teilnehmer. Nach bestandener Prüfung wird ein Zertifikat und Fahrausweis ausgestellt,
bei nicht bestandener Prüfung eine Teilnahmebescheinigung.