Kranführer LKW - Ladekran

Kranführer LKW - Ladekran

Zielgruppe: Personen die mit dem Führen eines LKW Ladekranes beauftragt werden

Das Ausbildungsziel ist das Erlangen des Befähigungsnachweises für Ladekranführer.
Der Teilnehmer soll in der Lage sein, unter Zugrundelegung der physikalischen Gesetze und
Vorschriften einen Brückenkran mit üblichen Lastaufnahmemitteln sicher zu führen, und das
Anschlagen von Lasten sicher beherrschen.

Warum "Ladekranfahrer ausbilden"?!
Ein bestimmungsgemäßer Einsatz von Ladekranen setzt voraus, dass der Ladekranführer zuverlässig und sicher die
Transportaufgaben durchführt.
Während des Kranbetriebes werden in der Regel unterschiedliche Lasten
gehoben, bewegt und dabei auch über Personen und Sachwerte hinweg geführt.
Da bei bestimmungsgemäßer
Anwendung Gefährdungen von Personen und hohe Sachschäden entstehen können, ist eine gründliche
und umfassende Unterweisung von Personen, die mit dem selbständigen Führen von Ladekranen beauftragt
werden sollen, erforderlich.
Verantwortlich für Auswahl und Unterweisung der Ladekranführer ist der Unternehmer,
der den Kranführer mit dem Führen des Kranes beauftragt.



Seminarinhalte:

1. theoretische Unterweisung 10 Lehreinheiten für Kran (1 Tag ca. 8 Std.)

- Rechtsgrundlagen allgemein, Verantwortung, Haftung
- Unfallverhütungsvorschriften
- Betriebsanleitungen, Betriebsanweisungen
- Krantechnik, Kranhydraulik
- Lastmomentbegrenzung
- sicheres Abstützen "Krane ohne Abstützüberwachung"
- sicheres Abstützen "Krane mit Abstützüberwachung"
- Kranbetrieb
- Anschlagen von Lasten
- Anschlagmittel, Beurteilung und Anwendung
- Anzahl der Anschlagstränge
- Anschlagwinkel
- Anschlagarten
- Arbeiten in der Nähe von Freileitungen
- Arbeitssicherheit, Prüfungen, Beurteilung des arbeitssicheren Zustandes des Kranes
- theoretische Prüfung



2. praktische Unterweisung (1 Tag, ca. 0,6 - 1 Std /TN je Fähigkeiten)
- Erklärung der Bauteile / Einweisung am Kran
- Inbetriebnahme, Sicht,- Funktionsprüfung, Abstützen des Kranes
- Beurteilen von Umgebungsbedingungen
- Ermitteln der zulässigen Lasten mit der Traglasttabelle
- Anschlagen von Lasten
- Fahrübungen
- feinfühliges Arbeiten, Anheben und Absetzen von Lasten
- Abfangen einer pendelnden Last
- An-/ Umbau von Lastaufnahmemitteln
- praktische Prüfung (Prüfungsfahrt)
- Außerbetriebnahme



Die Kranschulung schließt mit einer theoretischen und praktischen Prüfung ab.






Teilnahmevoraussetzung !

Mindestalter 18 Jahre, 
geistige und körperliche Eignung,
eventuell festzustellen durch eine arbeitsmedizinische
Eignungsuntersuchung „G25 Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“.

Die Teilnehmer haben gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.
Von den ausgewählten Personen werden insbesondere folgende Voraussetzungen erwartet:
− das Verständnis für technische und physikalische Zusammenhänge,
− die Fähigkeit, Signale erlernen, umsetzen und anwenden zu können,
− die Eigenschaft, zuverlässig, verantwortungsbewusst und umsichtig zu handeln


Inkl. Arbeitsmappe für jeden Teilnehmer. Nach bestandener Prüfung wird ein Zertifikat und Fahrausweis ausgestellt,
bei nicht bestandener Prüfung eine Teilnahmebescheinigung.


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