"Grundsätze zur Prävention"
Bei gleichbleibenden Gefährdungen ist die Unterweisung mindestens jährlich zu wiederholen,
um die Unterweisungsinhalte den Versicherten wieder in Erinnerung zu rufen und aufzufrischen.
Ändern sich Gefährdungen oder Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung sind die Unterweisungsinhalte
und die Unterweisungsintervalle anzupassen.
Dokumentation der Unterweisung
Die schriftiche und von allen Unterwiesenen und den Unterweisenden unterschriebene Dokumentation
ist für den Unternehmer der Nachweis , dass er seiner Unterweisungsverpflichtung nachgekommen ist.