Stapler / Flurförderzeuge

Stapler / Flurförderzeuge

Zielgruppe: Alle Mitarbeiter innerhalb der Transportkette

Der Teilnehmer soll in der Lage sein, unter Zugrundelegung der physikalischen Gesetze und Unfallverhütungsvorschriften, den ihm anvertrauten Gabelstapler mit den entsprechenden Anbaugeräten und Lasten sicher und unfallfrei zu führen.

Warum "Staplerschein"?!

Nach geltenden Richtlinien darf der Unternehmer mit dem selbstständigen Steuern von Flurförderzeugen
nur Personen beauftragen die:
1. mindestens 18 Jahre alt sind
2. für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind
3. ihre Befähigung nachgewiesen haben und
4. körperlich und geistig geeignet sind 

Seminarinhalte:

Die Ausbildung wird gem. den DGUV G 308-001 Grundausbildung Stufe 1 durchgeführt.

Theoretische Ausbildung
• rechtliche Grundlagen
• Unfallgeschehen
• Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen
• Antriebsarten
• Standsicherheit
• Betrieb allgemein
• regelmäßige Prüfung
• Umgang mit Last 
• Sondereinsätze
• Verkehrsregeln / Verkehrswege
• Abschlussprüfung

Praktische Ausbildung
• Einweisung am Flurförderzeug
• Tägliche Einsatzprüfung
• Lastschwerpunktdiagramm, Gewichtsverteilung, zulässige Lasten
• Hinweise auf Gefahrenstellen am Gabelstapler
• Gewöhnung an den Gabelstapler (kleine Fahrübung)
• Verlassen des Flurförderzeuges
• Ausreichende Fahr- und Stapelübungen
• Abschlussprüfung



Teilnahmevoraussetzungen:
Mindestalter 18 Jahre, geistige und körperliche Eignung,
eventuell festzustellen durch eine arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung
„G25 Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“.
Die Teilnehmer haben gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.
Von den ausgewählten Personen werden insbesondere folgende Voraussetzungen erwartet:
− das Verständnis für technische und physikalische Zusammenhänge,
− die Fähigkeit, Signale erlernen, umsetzen und anwenden zu können,
− die Eigenschaft, zuverlässig, verantwortungsbewusst und umsichtig zu handeln


Inkl. Arbeitsmappe für jeden Teilnehmer. Nach bestandener Prüfung wird ein Zertifikat und Fahrausweis ausgestellt,
bei nicht bestandener Prüfung eine Teilnahmebescheinigung.




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