1. theoretische Unterweisung 10 Lehreinheiten (1 Tag ca. 8 Std.)
- Rechtsgrundlagen
- Krantechnik: Art, Aufbau und Funktion von Kranen
- Energieversorgung
- Steuereinrichtungen/ Bedienelemente
- Sicherheitseinrichtungen, Hubkraftbegrenzer, Notendhalteeinrichtungen
- Sicht- und Funktionsprüfung vor der Aufnahme der Arbeit
- Kranbetrieb
- Anschlagmittel, Beurteilung und Anwendung
- Anschlagen von Lasten
- Anschlagwinkel
- Anschlagarten
- Anzahl der Anschlagstränge
- Arbeitssicherheit, Prüfungen, Beendigung der Kranarbeit
- theoretische Prüfung
2 . praktische Unterweisung (1 Tag, ca. 0,6 - 1 Std /TN)
- Erklärung der Bauteile am Kran
- Inbetriebnahme, Sicht,- Funktionsprüfung
- Beurteilen von Umgebungsbedingungen
- Ermitteln der zulässigen Lasten
- Anschlagen von Lasten
- Fahrübungen
- feinfühliges Arbeiten, Anheben und Absetzen von Lasten
- Abfangen einer pendelnden Last
- An- Umbau von Lastaufnahmemitteln
- praktische Prüfung (Prüfungsfahrt nach VDI oder BG)
- Außerbetriebnahme
Die Kranschulung schließt mit einer theoretischen und praktischen Prüfung ab.
Teilnahmevoraussetzung !
Mindestalter 18 Jahre,
geistige und körperliche Eignung,
eventuell festzustellen durch eine arbeitsmedizinische
Eignungsuntersuchung „G25 Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“.
Die Teilnehmer haben gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.
Von den ausgewählten Personen werden insbesondere folgende Voraussetzungen erwartet:
− das Verständnis für technische und physikalische Zusammenhänge,
− die Fähigkeit, Signale erlernen, umsetzen und anwenden zu können,
− die Eigenschaft, zuverlässig, verantwortungsbewusst und umsichtig zu handeln
Inkl. Arbeitsmappe für jeden Teilnehmer. Nach bestandener Prüfung wird ein Zertifikat und Fahrausweis ausgestellt,
bei nicht bestandener Prüfung eine Teilnahmebescheinigung.