Kranführer Brücken / Portalkran

Kranführer Brücken-/ Portalkran

Zielgruppe: Personen die mit dem Führen eines Kranes beauftragt werden

Der Teilnehmer soll in der Lage sein, unter Zugrundelegung der physikalischen Gesetze und
Vorschriften einen Brückenkran mit üblichen Lastaufnahmemitteln sicher zu führen, und das Anschlagen von Lasten sicher beherrschen.
 

Warum "Kranfahrer ausbilden"?!

Ein bestimmungsgemäßer Einsatz von Kranen setzt voraus, dass der Kranführer zuverlässig und sicher die
Transportaufgaben durchführt.
Während des Kranbetriebes werden in der Regel unterschiedliche Lasten
gehoben, bewegt und dabei auch über Personen und Sachwerte hinweg geführt.
Da bei bestimmungsgemäßer Anwendung Gefährdungen von Personen und hohe Sachschäden entstehen können,
ist eine gründliche 
und umfassende Unterweisung von Personen, die mit dem selbständigen Führen von Kranen beauftragt werden sollen, erforderlich.
Verantwortlich für Auswahl und Unterweisung der 
Kranführer ist der Unternehmer,
der den Kranführer mit dem Führen des Kranes beauftragt.

Um Personen zum selbständigen Führern von Kranen zu beauftragen, sind einige Rechtsgrundlagen
u.a. BetrSichV § 12, TRBS 2111, DGUV V 1, DGUV R 100-500 Kapitel 
2.8,
DGUV G 309-003 und die UVV „Krane“ DGUV V 52,
zu beachten.



Seminarinhalte:

1. theoretische Unterweisung 10 Lehreinheiten (1 Tag ca. 8 Std.)

- Rechtsgrundlagen
- Krantechnik: Art, Aufbau und Funktion von Kranen
- Energieversorgung
- Steuereinrichtungen/ Bedienelemente
- Sicherheitseinrichtungen, Hubkraftbegrenzer, Notendhalteeinrichtungen
- Sicht- und Funktionsprüfung vor der Aufnahme der Arbeit
- Kranbetrieb
- Anschlagmittel, Beurteilung und Anwendung
- Anschlagen von Lasten
- Anschlagwinkel
- Anschlagarten
- Anzahl der Anschlagstränge
- Arbeitssicherheit, Prüfungen, Beendigung der Kranarbeit
- theoretische Prüfung



2 . praktische Unterweisung (1 Tag, ca. 0,6 - 1 Std /TN)

- Erklärung der Bauteile am Kran
- Inbetriebnahme, Sicht,- Funktionsprüfung
- Beurteilen von Umgebungsbedingungen
- Ermitteln der zulässigen Lasten
- Anschlagen von Lasten
- Fahrübungen
- feinfühliges Arbeiten, Anheben und Absetzen von Lasten
- Abfangen einer pendelnden Last
- An- Umbau von Lastaufnahmemitteln
- praktische Prüfung (Prüfungsfahrt nach VDI oder BG)
- Außerbetriebnahme

Die Kranschulung schließt mit einer theoretischen und praktischen Prüfung ab.






Teilnahmevoraussetzung !

Mindestalter 18 Jahre, 
geistige und körperliche Eignung,
eventuell festzustellen durch eine arbeitsmedizinische
Eignungsuntersuchung „G25 Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“.

Die Teilnehmer haben gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.
Von den ausgewählten Personen werden insbesondere folgende Voraussetzungen erwartet:
− das Verständnis für technische und physikalische Zusammenhänge,
− die Fähigkeit, Signale erlernen, umsetzen und anwenden zu können,
− die Eigenschaft, zuverlässig, verantwortungsbewusst und umsichtig zu handeln


Inkl. Arbeitsmappe für jeden Teilnehmer. Nach bestandener Prüfung wird ein Zertifikat und Fahrausweis ausgestellt,
bei nicht bestandener Prüfung eine Teilnahmebescheinigung.


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